Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH).
Leistungen, die nicht nach der GebüH abgerechnet werden können, werden mit einem Stundensatz von 85 Euro berechnet.

Gebührenverzeichnis: 
Pos Leistung Euro

1-10

Allgemeine Leistungen

 

1

Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung

12,30 bis 20,50

2

Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie

Hinweis:

Die angegebenen Beträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar.

15,40 bis 41,00

3

Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers

bis 4,50

4

Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung

Anmerkung:

Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.

16,40 bis 22,00

5

Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung Anmerkung:

Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.

8,20 bis 20,50

6

Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit

17,00 bis 24,50

8

Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags

Amerkung:

Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.

15,40 bis 27,00

9

Hausbesuch, einschließlich Beratung

 

9.1

bei Tag

21,50 bis 29,50

9.2

in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)

24,00 bis 32,00

9.3

bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen

27,50 bis 36,50

11

Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

 

11.1

Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten

3,60 bis 15,50

11.3

Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen

Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig.

10,50 bis 26,00

12

Chemisch-physikalische   Untersuchungen

 

12.2

Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw.)

bis zu 4,60

14

Spezielle Untersuchungen

 

14.1

Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes

5,20 bis 10,50

19

Psychotherapie

 

 

keine Erstattung (durch Kasse oder Beihilfe)

 

20

Atemherapie, Massagen

 

20.2

Nervenpunktmassage,    Spezialnervenmassage

8,00 bis 15,50

20.3

Bindegewebsmassage

8,00 bis 20,50

20.4

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

5,50 bis 10,50

20.5

Großmassage

10,50 bis 18,00

20.8

Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut

5,50 bis 8,00

21

Akupunktur

 

21.1

Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose

10,30 bis 26,00

21.2

Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte

5,20 bis 15,50

24-30

Blutentnahmen – Injektionen – Infusionen - Hautableitungsverfahren

 

24

Eigenblut, Eigenharn

 

24.1

Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion

10,30 bis 13,00

25

Injektionen, Infusionen

 

25.1

Injektion, subkutan

bis 5,20

25.2

Injektion, intramuskulär

bis 5,20

25.3

Injektion, intravenös

bis 7,70

25.4

intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung

7,20 bis 13,00

27

Hautableitungsverfahren,    Hautreizverfahren

 

27.2

Skarifikation der Haut

5,50 bis 10,50

27.3

Setzen von Schröpfköpfen, unblutig

5,20 bis 8,00

27.4

Setzen von Schröpfköpfen, blutig

10,50 bis 20,50

27.5

Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel

5,20 bis 10,50

27.11

Baunscheidtieren

10,30 bis 20,50

28

Infiltrationen

 

28.1

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig

7,70 bis 15,50

28.2

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig

10,30 bis 20,50

32

Versorgung einer frischen Wunde

 

32.1

bei einer kleinen Wunde

5,20 bis 10,50

34

Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung

 

34.1

Chiropraktische Behandlung

10,50 bis 18,00

34.2

Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule

Anmerkung zu Ziff. 34.2:

Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule pro Behandlungsfall kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen.

15,40 bis 19,00

35

Osteopathische Behandlung

 

35.1

des Unterkiefers

7,70 bis 15,50

35.2

der Schultergelenke

15,40 bis 26,00

35.3

der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke

15,40 bis 26,00

35.4

der Schlüsselbeine und der Kniegelenke

5,20 bis 15,50

35.5

der Daumen

5,20 bis 13,00

35.6

der Finger und Zehen

5,20 bis 13,00

 

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